27 27. Einsatzstrafe Vergewaltigungen 27.1 Objektive Tatkomponenten 27.1.1 Vorbemerkungen In einem ersten Schritt ist die Freiheitsstrafe für die schwerste Straftat zu bestimmen. Sie ist anschliessend aufgrund der weiteren Schuldsprüche angemessen zu erhöhen. Mit einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren ist die Vergewaltigung die schwerste Tat. Es sind keine Gründe ersichtlich, den ordentlichen Strafrahmen zu verlassen, weswegen sich dieser nicht erweitert (BGE 136 IV 55).