Der Beschuldigte wusste jedoch, dass seine Handlungen der geltenden Rechtsordnung widersprechen, da es mehrmals zu polizeilichen Interventionen kam. Auch die Aussagen des Beschuldigten bei seinen Befragungen deuten darauf hin, dass er die Anforderungen, welche die hiesigen Gepflogenheiten und die hiesige Rechtsordnung an sein Verhalten stellen, kannte bzw. kennt (vgl. beispielsweise seine Antworten zu Fragen nach seinem Familienverständnis, pag. 420). Dennoch hat er jahrelang unverändert delinquiert und dies in einem erheblichen Ausmass.