DEL- NON/BERNHARD RÜDY, in: Basler Kommentar StGB II, Niggli/Wiprächtiger (Hrsg.), 3. Auflage 2013, N 74 zu Art. 183). 22. Beschimpfung (Vorfall vom 22. Januar 2016) Indem der Beschuldigte die Privatklägerin am 22. Januar 2016 als Hure betitelte und ihr sagte, sie stamme aus einer Hurenfamilie, hat er sie durch Worte in ihrer Ehre angegriffen. Seine wissentlich und willentlich erfolgten Äusserungen sind als Beschimpfungen im Sinne von Art. 177 Abs. 1 aStGB zu qualifizieren, dementsprechend hat ein Schuldspruch zu erfolgen.