Auf Vorhalt ihrer damaligen Aussagen bestätigte die Privatklägerin dann, dass der Beschuldigte sie mit dem Knie in den Bauch getreten und gewürgt habe (pag. 188). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte sie aus, der Beschuldigte habe sie mit der Faust in den Halsbereich geschlagen, sie habe sich dann von Dr. med. K.________ untersuchen lassen (pag. 410 f.). Auch vor Obergericht bestätigte die Privatklägerin, der Beschuldigte habe sie mit der Faust an den Kopf geschlagen. Er habe sie so geschlagen, dass auch ihr Ohr getroffen worden sei (pag. 675). Der Arztbericht von Dr. med.