Auf Vorhalt, dass sie damals gegenüber der Polizei lediglich angegeben habe, sie sei mit dem Knie ins Gesicht getreten worden, bestätigte sie dies (pag. 123). Am 21. Dezember 2016 vom Staatsanwalt nach dem Vorfall von Juli 2015 gefragt, konnte sich die Privatklägerin vorerst nicht mehr erinnern, was angesichts des Zeitablaufs und der zahlreichen Vorfälle nachvollziehbar ist (pag. 188). Auf Vorhalt ihrer damaligen Aussagen bestätigte die Privatklägerin dann, dass der Beschuldigte sie mit dem Knie in den Bauch getreten und gewürgt habe (pag.