Da die Privatklägerin in der Folge nach Deutschland zu ihrem Cousin verreiste, konnte sie erst im Dezember 2015 wieder befragt werden. Dabei schilderte sie, dass der Beschuldigte sehr betrunken in ihre Wohnung gekommen sei, sie geschlagen und auch gewürgt habe (pag. 123). Auf Vorhalt, dass sie damals gegenüber der Polizei lediglich angegeben habe, sie sei mit dem Knie ins Gesicht getreten worden, bestätigte sie dies (pag.