19 16. Beweiswürdigung bezüglich Vorfall vom 4. Juli 2015 (einfache Körperverletzung) Der Vorfall vom 4. Juli 2015 wurde im Anzeigerapport vom 25. Januar 2016 geschildert (pag. 115 ff.). Die Polizei traf die weinende Privatklägerin vor ihrem Wohnhaus an, wobei sie angab, von ihrem Ehemann geschlagen worden zu sein. Die Polizei nahm den stark alkoholisierten Beschuldigten daraufhin in Gewahrsam (pag. 116). Da die Privatklägerin in der Folge nach Deutschland zu ihrem Cousin verreiste, konnte sie erst im Dezember 2015 wieder befragt werden.