Vereinzelt kam es auch vor, dass der Beschuldigte die Widerstände seiner Frau (Versuche, ihn von sich wegzustossen) gewaltsam überwunden, sich auf sie gelegt, mit seinem Gewicht die Privatklägerin fixiert und am Widerstand gehindert, und so den Geschlechtsverkehr an der Privatklägerin gewaltsam vollzogen hat. Jedoch ist es während der Ehe wiederholt auch dazu gekommen, dass die Privatklägerin sich erfolgreich gegen den Beschuldigten zur Wehr setzen konnte oder in den Geschlechtsverkehr einwilligte. Auch der Kammer ist es nicht möglich, die genaue Zahl der Taten zu benennen.