dies auch in anderen Belangen des Zusammenlebens. Aufgrund ihres kulturellen Hintergrundes fiel es der Privatklägerin umso schwerer, sich zur Wehr zu setzen. Kommt hinzu, dass die Privatklägerin auch Gewalt gegen ihre Söhne und damit nicht nur um ihre eigene Sicherheit fürchten musste. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die Privatklägerin grösstenteils in den vom Beschuldigten geforderten Geschlechtsverkehr einwilligte, weil sie ansonsten mit gewalttätigen Übergriffen gegen sich selbst oder ihre Kinder rechnen musste, denen sie sich nicht entziehen konnte.