Wenn er dann zurückkomme, schlage er entweder sie, die Kinder oder sich selbst (pag. 18 f.). Die Privatklägerin hat – trotz der wie erwähnt ungünstigen Einvernahmesituation – ihre Aussagen bei der Staatsanwaltschaft bestätigt und explizit betont, dass alles was sie damals gesagt habe richtig sei (pag. 178). Sie hat zudem bestätigt, dass ihr Ehemann sie geschlagen habe, wenn er keinen Sex bekommen habe, es aber auch vorgekommen sei, dass sie den geforderten Geschlechtsverkehr erfolgreich und ohne Nachteile habe ablehnen können (pag.