Die Privatklägerin sei seit der Heirat 1997 immer wieder Opfer gewalttätiger Übergriffe geworden und habe daher Angst vor dem Beschuldigten gehabt (pag. 608 f.). 15.3 Würdigung durch die Kammer Diese Ergänzung der Anklage stimmt mit den glaubhaften Aussagen der Privatklägerin überein. Am 30. Oktober 2013 gab die Privatklägerin an, wenn sie keinen Sex möchte, fange der Beschuldigte an sie oder sich selbst zu schlagen. Er benehme sich dann wie ein Verrückter (pag.