17 viermal pro Woche (pag. 495 f., S. 33 f. der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). 15.2 Ergänzung der Anklage im Berufungsverfahren Im Berufungsverfahren wurde die Anklage ergänzt (vgl. pag. 608 f.). Dem Beschuldigten wird nun gemäss ergänzter Anklage vorgeworfen, die Privatklägerin psychisch unter Druck gesetzt, und mit diesem Mittel den Tatbestand der mehrfachen Vergewaltigung erfüllt zu haben.