Die Aussagen der Söhne zeigen, dass sie ihren Vater – auch wenn sie teils selbst Angst vor ihm hatten – vermissten. Dies zeigte sich auch darin, dass sie ihn – trotz entsprechender Fernhalteverfügung – nach wie vor wieder zurück in die Wohnung liessen und der jüngere Sohn auch explizit den Wunsch äusserte, weiterhin mit dem Vater zusammen wohnen zu wollen (pag. 49). Gerade vor dem Hintergrund dieser ambivalenten Gefühle der Kinder sind ihre Aussagen in jeder Hinsicht glaubhaft. Heute besteht zudem offenbar wieder regelmässiger und guter Kontakt zwischen dem Beschuldigten und den beiden Söhnen (pag.