12. Würdigung der Aussagen der Söhne des Ehepaars Die Vorinstanz hat die Aussagen der beiden Söhne kurz und zutreffend gewürdigt (pag. 495, S. 33 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). Ergänzend ist anzumerken, dass ihre Aussagen diejenigen der Privatklägerin stützen bzw. mit diesen in Einklang stehen. Der Beschuldigte brachte vor, der ältere Sohn habe Anlass, ihn zu Unrecht zu belasten, da er ihn aus dem Haus haben wollte, da er bei seiner Mutter grössere Freiheiten geniesse. Diese Erklärung ist nicht nachvollziehbar. Die Aussagen der Söhne zeigen, dass sie ihren Vater – auch wenn sie teils selbst Angst vor ihm hatten – vermissten.