15 konsumierte, sagte er zu einem früheren Zeitpunkt selber (pag. 90, 202) und gab bei einer Gelegenheit auch zu, «sehr betrunken» gewesen zu sein (pag. 202). Weiter gab der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung klar wahrheitswidrig an, die Eheprobleme hätten im Jahr 2012 nach seiner Arbeitslosigkeit begonnen (pag. 680). Gemäss Arztbericht von Dr. med. K.________ verbrachte die Privatklägerin aber bereits im Jahr 2005, als sie ebenfalls von ihrem Ehemann geschlagen wurde, einige Tage im Frauenhaus (pag.