Er habe jedoch nur Bier getrunken und seine Frau habe ihm damals selbst Alkohol besorgt (pag. 680). Der Beschuldigte verharmloste damit zum einen seinen Alkoholkonsum, zum anderen schiebt er die Verantwortung zumindest teilweise auf die Privatklägerin ab, welche seinen Konsum unterstützt haben soll. Zudem widerspricht er sich selbst, denn dass er nebst Bier auch Whisky