Vor dem Staatsanwalt gab er jedoch später an, dass er sich mit dem Messer in den Arm geschnitten habe (pag. 202). Der Beschuldigte macht auch zu seinem Alkoholkonsum, welcher gemäss den Angaben seiner Ehefrau im Zusammenhang mit der häuslichen Gewalt stand, verharmlosende bzw. beschönigende Aussagen. Anlässlich der polizeilichen Befragung vom 16. März 2016 gab er an, er habe am Abend des 21. Januar 2016 nur zwei Biere getrunken. Auf Vorhalt, dass der Atemalkoholtest 1,43 Promille ergeben habe, erhöhte er seine Angabe auf drei Biere (pag. 159), wobei selbst drei Biere einen derart hohen Wert nicht zu erklären vermögen.