Es erscheint als realitätsfremd, dass sich der Beschuldigte inmitten einer Diskussion mit seiner Ehefrau plötzlich ein Sandwich machen wollte, und alleine deswegen ein Messer zur Hand nahm. Die Herkunft der von der Polizei fotografierten Verletzungen an seinem Unterarm – gemäss Aussagen der Privatklägerin und auch dem Aussehen nach Schnittverletzungen – konnte er nicht erklären und mutmasste, sie würden vielleicht von Fingernägeln stammen (pag. 92). Vor dem Staatsanwalt gab er jedoch später an, dass er sich mit dem Messer in den Arm geschnitten habe (pag.