Er könne sich, was diesen Vorfall betreffe, an 90 % der Sachen nicht mehr erinnern (pag. 198). Der Beschuldigte machte in anderen Punkten Aussagen, welche kaum nachvollziehbar sind. So bestritt er, das Fleischmesser, welches von der Polizei anlässlich des Einsatzes vom 8. Dezember 2013 fotografiert worden war, während des Vorfalls benutzt zu haben und behauptete, dieses Fleischmesser sei sowieso gefährlich, weshalb er es immer verstecke (pag. 90). Ähnlich unwahrscheinliche Erklärungen brachte er auch bei der Staatsanwaltschaft vor, als er darlegte, wieso er ein Messer zur Hand genommen hatte.