Erst auf Nachfrage gestand der Beschuldigte ein, seine Frau ein paar Mal von sich weggestossen zu haben (pag. 53). Später bei der Staatsanwaltschaft schloss der Beschuldigte plötzlich nicht mehr kategorisch aus, seine Frau getreten, an den Haaren gerissen, sie gewürgt und sie ins Gesicht geschlagen zu haben, sondern berief sich auf Erinnerungslücken (pag. 197, 198). So sagte er beispielsweise auf die Frage, ob er seine Frau mit der Faust und der offenen Hand ins Gesicht geschlagen habe an, es könne so passiert sein, aber er könne sich nicht mehr erinnern. Er könne sich, was diesen Vorfall betreffe, an 90 % der Sachen nicht mehr erinnern (pag.