(pag. 24, 90). Er gab auch an, dass der Geschlechtsverkehr stets mit Zustimmung der Privatklägerin stattgefunden habe (pag. 24, 200). Später, bei der Staatsanwaltschaft und vor Gericht, hat er dann nach längerem Bestreiten eingestanden, seine Frau einmal (auf die Wange) geschlagen zu haben, als sie den Geschlechtsverkehr mit ihm abgelehnt habe (pag. 200). Gemäss seiner Aussage sagte er ihr damals, sie sei doch seine Frau und ob sie wolle, dass er auswärts gehe (pag. 200). Dies zeigt zum einen, dass der Beschuldigte durchaus willens war, Gewalt gegen die Privatklägerin einzusetzen, wenn sie seinen Bedürfnissen nicht nachkam.