, schliesst sich die Kammer auch dieser Auffassung nicht an. Von der Hypothese ausgehend, dass die erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe unzutreffend sind, besteht für den Beschuldigten kaum eine andere Möglichkeit, als diese pauschal zu bestreiten. Es wäre ihm eben gerade nicht möglich, detaillierte Aussagen zu machen oder die Vorfälle einzuordnen, da diese gar nicht stattgefunden hätten.