Sie bestätigte ihre Aussagen und erweckte dabei einen authentischen und glaubwürdigen Eindruck. Die Privatklägerin litt offensichtlich nach wie vor unter den Vorfällen und war emotional stark ergriffen. Ihre Verzweiflung wirkte echt und kann nach Ansicht der Kammer so nicht gespielt sein. Ausserdem vermochte die Privatklägerin zu erklären, wieso es ihr trotz der zahlreichen Übergriffe jahrelang nicht gelang, sich vom Beschuldigten zu lösen. So schilderte sie, dass sie in der Schweiz ganz auf sich alleine gestellt gewesen sei und auch von ihrer Mutter, welche die Ehe arrangiert hatte, keine Hilfe und Unterstützung erwarten durfte (pag.