Die Aussagen bei der Staatsanwaltschaft sind zudem unter ungünstigen Umständen zustande gekommen. Anlässlich der Einvernahme vom 27. Januar 2014 wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen ein männlicher Übersetzer beigezogen. Die Privatklägerin bekundete damit Mühe und gab auf Vorhalt der Anzeige wegen Vergewaltigung zu Protokoll, vor einer Dolmetscherin sprechen zu wollen (pag. 178). Nach kurzer Besprechung mit ihrem Rechtsvertreter war sie zwar zu Aussagen bereit, behielt sich aber vor, nicht zu sehr ins Detail zu gehen. Diese Haltung der Privatklägerin ist nachvollziehbar und nicht ungewöhnlich.