Die Aussagen der Privatklägerin betrafen eine Vielzahl von teilweise ähnlichen Ereignissen. Es kam in den Jahren der Ehe zu zahlreichen Übergriffen gekommen, die Polizei musste mehrmals ausrücken und den Schilderungen der Privatklägerin folgend wurde der Beschuldigte regelmässig ihr gegenüber gewalttätig. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen lagen die Sexualdelikte bereits mehrere Jahre zurück. Dass es der Privatklägerin in dieser Situation nicht mehr ganz gelang, einzelne Tathergänge auseinanderzuhalten und konzise zu schildern, ist verständlich. Auch kann ihr nicht angelastet werden, die Sexualdelikte nicht detailliert beschreiben zu können.