11 Vorwürfe der mehrfachen Vergewaltigung einfach erfunden, um dem Zusammenleben mit dem Ehemann zu entkommen, wäre zu erwarten gewesen, dass sie diese bei der Versöhnung mit ihrem Ehemann zurückgenommen oder zumindest abgeschwächt hätte. Die Privatklägerin ist jedoch zu keinem Zeitpunkt von ihren belastenden Aussagen abgewichen oder hat Bemühungen unternommen, die gemachten Aussagen zurückzuziehen. Zutreffend weisen die Parteien und die Vorinstanz darauf hin, dass sich in den Darstellungen der Privatklägerin auch Inkonsistenzen und Widersprüche finden.