Nachdem die Privatklägerin am 30. Oktober 2013 aufgrund des Verhaltens ihres Ehemannes den Polizeinotruf wählte und die Beamten ausrücken mussten, wurde sie von der Polizei zum konkreten Vorfall befragt. Nachdem sie das Geschehen anlässlich ihrer Einvernahme ausführlich geschildert hatte, wurde sie von der Polizei ergänzend gefragt, ob ihr Mann ihr auch sonst noch irgendwelche Gewalt angetan habe. Erst auf diese konkrete Frage hin schilderte die Privatklägerin erstmals, dass ihr Ehemann immer Sex ohne ihr Einverständnis wolle (pag.