Von einigen wenigen unbedeutenden Eingeständnissen abgesehen, bestreitet der Beschuldigte die ihm gemachten Vorwürfe. Insbesondere bestreitet er, seine Ehefrau mittels Gewalt oder anderen Mitteln unter Druck gesetzt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Auch ist gänzlich umstritten, was sich am 4. Juli 2015 und am 22. Januar 2016 zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin abgespielt hat. Dies wird im Folgenden zu klären sein.