8. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Vorliegend sind durch die Kammer die angeklagten Sexualdelikte (Vorwurf der mehrfach begangenen Vergewaltigung zwischen dem 1. April 2004 und anfangs September 2013) sowie zwei konkrete Vorfälle möglicher häuslicher Gewalt zu überprüfen: - Vorfall vom 4. Juli 2015 (Vorwurf der einfachen Körperverletzung) - Vorfall vom 22. Januar 2016 (Vorwurf der Tätlichkeiten, Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung und Beschimpfung) Von einigen wenigen unbedeutenden Eingeständnissen abgesehen, bestreitet der Beschuldigte die ihm gemachten Vorwürfe.