II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der Vergewaltigung, mehrfach begangen durch den Einsatz von Gewalt und unter psychischen Druck-Setzens in der Zeit vom 01.04.2004 bis anfangs September 2013 z.N. von C.________; 2. der einfachen Körperverletzung, begangen am 04.07.2015 z.N. von C.________; 3. der Tätlichkeiten, begangen am 22.01.2016 z.N. von C.________; 4. der Freiheitsberaubung, begangen am 22.01.2016 z.N. von C.________; 5. der versuchten Nötigung, begangen am 22.01.2016 z.N. von C.________; 6. der Beschimpfung, begangen am 22.01.2016 z.N. von C.________.