I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 18. Oktober 2017 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung des Strafverfahrens gegen A.________ wegen Vergewaltigung, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von 1997 bis 31.03.2004, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. der Schuldsprüche wegen mehrfacher Drohung und mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen.