III. (recte: IV.) 1. Die Zivilklagen seien auf den Zivilweg zu verweisen. 2. Die Kosten für das Verfahren vor oberer Instanz seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 3. Es seien die notwendigen Verfügungen zu erlassen. 4. Es sei das Honorar der amtlichen Verteidigung gerichtlich festzusetzen. Rechtsanwältin D.________ stellte namens der Privatklägerin ihrerseits folgende Anträge (pag. 685):