I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 18.10.2017 gegen A.________, ngt., insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als das Verfahren eingestellt wurde wegen Vergewaltigung, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von 1997 bis 31.03.2004, drei bis vier Mal pro Woche in der ehelichen Wohnung an der F.________ (Adresse), jeweils zum Nachteil seiner Ehefrau C.________ sowie als A.________, ngt. schuldig erklärt wurde 1. der Drohung, mehrfach begangen 1.1. am 30. Oktober 2013, ca. um 18:40 Uhr auf der Strasse vor der ehelichen Wohnung an der F.__