machte keine Einwände geltend (pag. 595), und der Beschuldigte verzichtete auf eine Stellungnahme (pag. 601). Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 wies die Kammer daraufhin die Anklage zur Prüfung einer allfälligen Ergänzung der Anklageschrift in Bezug auf die Begehung der mehrfachen Vergewaltigung auch unter Ausübung von psychischem Druck an die Generalstaatsanwaltschaft bzw. an die dafür zuständige Staatsanwaltschaft zurück. Weiter sistierte sie das Strafverfahren und hielt fest, dass das Verfahren bei der 1. Strafkammer hängig bleibe (pag. 603 f.). Am 11. Juli 2018 reichte Staatsanwalt Widmer eine Ergänzung der Anklageschrift ein (pag. 608 f.),