_, und befand über die entsprechenden Rückzahlungs- und Nachzahlungspflichten. Im Zivilpunkt wurde der Beschuldigte zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 20‘000.00, zuzüglich 5 % Zins seit dem 1. März 2010, sowie zur Bezahlung von Schadenersatz in der Höhe von CHF 185.35 (5 % Zins seit dem 25. Juni 2017) an die Privatklägerin verurteilt. Soweit weitergehend hiess die Vorinstanz die Zivilklage dem Grundsatze nach gut und verwies sie für die vollständige Beurteilung auf den Zivilweg, dies ohne Ausscheidung von Kosten. Schliesslich traf die Vorinstanz die nötigen Verfügungen betreffend DNA und biometrische erkennungsdienstliche Daten (pag.