heitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 12 Tage), sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 36‘205.30 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten und der Privatklägerin). Weiter bestimmte die Vorinstanz das amtliche Honorar für Fürsprecher B.________, Rechtsanwalt E.________ und Rechtsanwältin D.________, und befand über die entsprechenden Rückzahlungs- und Nachzahlungspflichten