gegen amtliche Verfügungen, mehrfach begangen am und vor dem 10. Mai 2015, am 11. Mai 2015, 22. Juni 2015, 4. Juli 2015, am 22. Januar 2016 und am 7. Februar 2016, sowie der Freiheitsberaubung, der versuchten Nötigung sowie der Beschimpfung, alles begangen am 22. Januar 2016 zum Nachteil der Privatklägerin. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten hierfür zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten, einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 600.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe bei einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben wurde, zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘200.00 (Ersatzfrei-