Stunden Satz amtliche Entschädigung 24.00 200.00 CHF 4'800.00 Mehrwertsteuer 8.0% auf CHF 4'800.00 CHF 384.00 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 5'184.00 A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 5‘184.00 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: