verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 9‘690.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen (50%) oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 6‘000.00 (inkl. Auslagen und Kosten für den Zivilpunkt, ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), 50% ausmachend CHF 3‘000.00.