78 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 20. Oktober 2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des Diebstahls, angeblich begangen am 26. Juni 2013 in AY.________ z.N. der C.________ GmbH (Deliktsbetrag CHF 2‘000.00; Ziff. I.1.b der Anklageschrift) ) ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;