Dieser erklärte, dass man für die Berechnung des Betrages das Jahr 2017 genommen und anhand dessen gesehen habe, dass sich die normalen Kosten auf rund CHF 2‘448.90 monatlich belaufen würden, in einem ganzen Jahr somit auf CHF 29‘386.95. Diese Kosten seien als Referenz anzusehen. Demnach sei von den entstandenen Kosten dieser Betrag für das normale Tagesgeschäft der Privatklägerin abzuziehen. So erhalte man für die Jahre 2014 – 2016 den Betrag von CHF 58‘004.50. Es lägen nun aber die gesamten Rechnungsbeträge für das Jahr 2017 vor. Dieser Aufwand habe CHF 26‘552.45 betragen, also weniger, als zuvor hochgerechnet.