Mit Eingabe vom 13. Juli 2018 (pag. 717) reichte die Privatklägerin zwar detailliertere Unterlagen von J.________ ein (pag. 1 ff./Beilagenordner IV). Die eingereichten Rechnungen (pag. 4 ff./Beilagenordner IV) ergeben indes ein Gesamttotal von CHF 72‘999.65. Ausserdem ist dem «Rapport Rechtsfall A.________», verfasst von J.________, am Schluss folgender Satz zu entnehmen: «Anhand dieser Fakten konnten wir den Mehraufwand für die Aufarbeitung des Rechtsfalls A.________ abschätzen» (pag. 3/Beilagenordner IV). Inwieweit sich aus den aufgeführten Rechnungstotalen von 2014 bis 2017 über CHF 145‘606.75 (pag.