Ansonsten scheinen die persönlichen Verhältnisse stabil zu sein; jedenfalls haben sich diese seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom Oktober 2017 nicht wesentlich verändert. Der Beschuldigte arbeitet weiterhin bei der AT.________ (Call-Center) in BB.________, allerdings seit April 2018 im Leitstand des Kundendienstes (pag. 863). Dadurch stieg das monatliche Nettoeinkommen auf CHF 5‘500.00 (pag. 865). Nichtsdestotrotz haben die Schulden (exkl. Hypothek) im Vergleich zur Steuererklärung 2015 (pag. 498) von CHF 16‘522.00 auf neu CHF 25‘000.00 zugenommen (pag.