18.1.3 Fazit Einsatzstrafe Alles in allem erscheint das Verschulden innerhalb des erheblichen Strafrahmens von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe als gerade noch leicht (gegen die Grenze eines mittleren Verschuldens). Dafür erscheint eine Einsatzstrafe von gegen 16 Monaten Freiheitsstrafe als angemessen. 19. Urkundenfälschung 19.1 Strafart Den erstinstanzlichen Erwägungen ist Folgendes zu entnehmen (pag. 651 f.; S. 54 f. der Urteilsbegründung):