937 Z. 13). Von diesem Moment an wurden erste Massnahmen ergriffen, namentlich wurde der Beschuldigte mehrmals ermahnt, auch das Gratisbier korrekt zu verbuchen und es wurden 70 Kontrolllisten zu den Kassenbewegungen geführt, weshalb er vom Privatkläger dann auch als «kleinkariert» bezeichnet wurde (pag. 80 Z. 99.f.). Die Kontrollen führten schliesslich dazu, dass im Jahr 2013 ein Videoüberwachungssystem installiert wurde.