14. Einleitung und rechtskräftiger Schuldspruch Vorab ist festzustellen, dass der erstinstanzliche Schuldspruch wegen Urkundenfälschung, mehrfach begangen in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 26. Juni 2013 in AZ.________ und AY.________ in Rechtskraft erwachsen ist. Bezüglich der rechtlichen Ausführungen dazu ist vollumfänglich auf die erstinstanzlichen Erwägungen zu verweisen (pag. 646 ff.; S. 49 ff. der Urteilsbegründung).