Des Weiteren fällt auf, dass der Fehlbetrag bei den Fertigprodukten im Jahr 2013 gemäss der Tabelle «Vergleich Umsatz mit Eigenproduktion und Einkauf Fremdfabrikate 2005 – 2014» CHF 0.00 beträgt, obwohl bis 26. Juni 2013 Ware weggekommen ist (belegt etwa aufgrund der Videosequenz vom 7. Juni 2013). Der Privatkläger erklärte hierzu, dass es sich dabei um eine deliktische Null handle, die Abweichung mithin so gering sei, dass man einfach eine Null daraus gemacht habe (pag. 945 Z. 8 f.). Damit ist festzuhalten, dass diese Nichtberücksichtigung zugunsten des Beschuldigten erfolgte.