Um die konkreten Auswirkungen dieses im Vergleich zu den Berechnungen des Privatklägers tieferen Durchschnittspreises auf den Deliktsbetrag festzustellen, ist nun zunächst die während der Jahre 2006 bis 2013 produzierte Menge Bier zu ermitteln, wofür auf die Zahlen gemäss der Tabelle «Vergleich Umsatz Eigenproduktion und Einkauf Fremdfabrikate 2005 – 2014» (pag. 193 ff./Beilagenordner I) abzustellen ist. Die hierbei ermittelte Menge von gesamthaft 223‘215 Liter Bier ist sodann zum einen mit dem «alten» Durchschnittspreis von CHF 3.95 zu multiplizieren (Ergebnis: