Die Rechnung lautet hierbei 3.57 [Durchschnittspreis Depositäre] x 40 + 3.85 [Durchschnittspreis Händler] x 35 + 4.14 [Durchschnittspreis Abholer] x 25 : 100, was einen neuen Durchschnittspreis über alle selbst produzierten Biersorten (Offenbier) der Privatklägerin von CHF 3.81 ergibt. Um die konkreten Auswirkungen dieses im Vergleich zu den Berechnungen des Privatklägers tieferen Durchschnittspreises auf den Deliktsbetrag festzustellen, ist nun zunächst die während der Jahre 2006 bis 2013 produzierte Menge Bier zu ermitteln, wofür auf die Zahlen gemäss der Tabelle «Vergleich Umsatz Eigenproduktion und Einkauf Fremdfabrikate 2005 – 2014» (pag.