_) zu 32% (Dunkel/Saisonspezialitäten). Nach dem Gesagten ist somit aufgrund der im Vergleich zu den Berechnungen des Privatklägers anderen Kundenstruktur (40%/35%/25%) sowie der anderen Verteilung der Biersorten (68%/32%) eine andere Gewichtung bei der Berechnung des effektiven Durchschnittspreises vorzunehmen. Für die Gewichtung nach den Biersorten ergibt sich somit, was folgt: